Patientenfahrten
,,Die Wege des Lebens sind in manchen Zeiten besonders steinig. Lassen Sie uns Ihren ein Stück weit erleichtern."
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
Zu den ambulanten Behandlungen zählt man z.B. Arztbesuche, Behandlungen beim Facharzt oder Fahrten zur Krankengymnastik.
- Fahrtkosten werden nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben AG, H oder Bl oder Personen mit der Pflegegrad 3 oder höher übernommen.
- Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, dass Ihnen Ihre Krankenkasse eine Dauergenehmigung für ambulante, medizinisch notwendige Fahrten ausstellt, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Krankenkasse.
Sollte einer der oben genannten Punkte vorliegen, werden diese Fahrten genehmigungsfrei von Ihrer Krankenkasse übernommen. (Pflegestärkungsgesetzt von 2019)
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
Fahrten zu ambulanten Operationen
Unter ambulanten Operationen sind operative Eingriffe zu verstehen, die eine stationäre Behandlung verkürzen, bzw. diese ersetzen.
- Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen einer ambulanten Operation sind genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.
- Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.